Rechtsweg

Rechtsweg
Begriff des Prozessrechts: (1) Möglichkeit, überhaupt Überprüfung einer Angelegenheit durch ein unabhängiges Gericht zu erhalten (Art. 19 IV GG); (2) die für die Angelegenheit oder Streitsache richtige Gerichtsbarkeit (Zulässigkeit des Rechtswegs). Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg für zulässig erachtet, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden (§ 17a I GVG).
- Zulässigkeit des beschrittenen R. ist Prozessvoraussetzung und betrifft die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Gerichtsbarkeiten. Der R. zu den ordentlichen Gerichten ist zulässig: (1) In allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§ 13 GVG), das sind solche über privatrechtliche Rechtsverhältnisse, bei denen sich die Parteien als gleichberechtigte Teilnehmer am Rechtsverkehr gegenüberstehen, auch Ansprüche gegen den Staat, wenn dieser als Teilnehmer am Privatrechtsverkehr, nicht kraft hoheitlicher Gewalt auftritt; (2) für gewisse öffentlich-rechtliche Ansprüche kraft besonderer Zuweisung, v.a. für Schadensersatzansprüche gegen den Staat oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften wegen Amtspflichtverletzung und für Aufopferungsansprüche (§ 40 II VwGO).
- Vgl. auch  Verwaltungsrechtsweg,  Arbeitsgerichtsbarkeit,  Sozialgerichte,  Finanzgerichtsbarkeit.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rechtsweg — nennt man den Zugang zur Gerichtsbarkeit, meist im engeren Sinn des Zugangs zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs. Die häufigste Formulierung ist die vom „Rechtsweg zu den ... Gerichten“, den jemand „beschreitet“, vorausgesetzt, er… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsweg — Rechtsweg, Verfolgung eines Rechtsanspruchs durch Einleitung eines Prozesses (s. d.) bei den ordentlichen Gerichten. »Unzulässigkeit des Rechtsweges« findet statt, wenn eine Angelegenheit nicht zum Gegen stand eines Prozesses gemacht werden darf …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsweg — ↑Instanzenweg …   Das große Fremdwörterbuch

  • Rechtsweg — Rẹchts|weg 〈m. 1〉 Inanspruchnehmen des Gerichts ● den Rechtsweg beschreiten, einschlagen, gehen die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen; eine Sache auf dem Rechtsweg entscheiden; der Rechtsweg ist ausgeschlossen (bei Preisausschreiben) * * *… …   Universal-Lexikon

  • Rechtsweg — der Rechtsweg (Aufbaustufe) Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweiges Beispiele: Er machte seine Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend. Das Bündnis hat den Rechtsweg eingeschlagen …   Extremes Deutsch

  • Rechtsweg — Rẹchts·weg der; Jur; 1 die Schritte, die jemand unternimmt, um die Klärung eines Problems auf juristischem Weg zu erreichen <den Rechtsweg einschlagen, beschreiten> 2 unter Ausschluss des Rechtsweges Jur; (z.B. bei einem Preisausschreiben) …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Rechtsweg — Instanzenweg; (Rechtsspr.): Klageweg, Rechtszug …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Rechtsweg — Rẹchts|weg …   Die deutsche Rechtschreibung

  • den Rechtsweg beschreiten — rechtliche Schritte einleiten; den Rechtsweg einschlagen; vor Gericht gehen; prozessieren; klagen …   Universal-Lexikon

  • den Rechtsweg einschlagen — den Rechtsweg beschreiten …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”